Besuch von Gefangenen
Sehr geehrte Besucher,
für Besucher mit Gefangenenkontakt gilt die sog. 3 G – Regel.
Ab Mai 2022 werden wieder Präsenzbesuche möglich.
➔ Alternativ können Videotelefonate via Skype vereinbart werden (s.u.).
Es gelten folgende Besuchszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 12:00 bis 20:00 Uhr (Besuche mit akustischer Überwachungen sind
nur bis 15:45 Uhr möglich)
Freitag: 08:00 bis 11:00 Uhr
An den untenstehenden Tagen findet kein Besuch statt
Freitag, 27.05.2022 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt)
Freitag, 17.06.2022 (Brückentag nach Fronleichnam)
Montag, 31.10.2022 (Brückentag vor Allerheiligen)
Besuch nur mit Terminvereinbarung!
Die Besuchskoordination ist telefonisch wie folgt zu erreichen:
Montags, Dienstag, Donnerstag von 09:00 bis 11:30 sowie 12:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr und
Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr
unter der Rufnummer 06703-306793.
Bitte halten Sie die vereinbarten Termine ein. Bei Verhinderung sollten Sie dies rechtzeitig mitteilen, damit wir die/den Betroffene/n informieren und den Termin anderweitig ergeben können. Ohne Ausweispapiere ist kein Besuch/Skypen möglich. Bei Untersuchungsgefangenen ist zusätzlich eine Sprech-/Besuchserlaubnis notwendig.
Den Anweisungen der Vollzugsbediensteten ist unbedingt Folge zu leisten.
Nichtbeachtung kann zum Abbruch des Besuches führen.
Unser Personal steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Informationen zur Videotelefonie via Skype:
Die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Rohrbach haben die Möglichkeit Videotelefonate via Skype zu führen. Während des Videotelefonats sind 3 Personen zulässig. Dient das Videotelefonat der Aufrechterhaltung der Kontakte zu eigenen oder diesen gleichgestellten Kindern, dürfen neben 2 erwachsenen Personen auch Kinder bis 18 Jahre teilnehmen. Die Anzahl der Kinder wird in diesen Fällen nicht limitiert .
Grundsätzlich werden zwei Videotelefonate pro Monat ermöglicht. Besteht die Notwendigkeit der Besuchsüberwachung (U-Haft) kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten nur ein Kontakt im Monat durchgeführt werden. Gefangene mit Anspruch auf Kinderbesuch (eigene oder diesen gleichgestellte Kinder bis 18 Jahre) können ein zusätzliches Videotelefonat/Monat führen.
Technische Voraussetzung
Sie benötigen einen PC nebst Lautsprecher, Mikrofon und eine passende Webcam bzw. ein entsprechend ausgestattetes Smartphone, Tablet oder Laptop. Darüber hinaus eine gute Internetverbindung und das Programm bzw. die App „Skype".
Anmeldung
Vor der Zulassung zur Videotelefonie benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
• Name der Skype Teilnehmer und jeweiliges Bekanntschaftsverhältnis (z.B. Otto Meier/Vater)
• Name der Kinder und Verhältnis (Eigenes Kind/ Im Haushalt lebendes Kind des Partners/ der Partnerin etc.)
• Skype Name
• Name des Gefangenen
• Telefonnummer für Rückfragen
• Kopie eines gültigen Ausweisdokuments für jeden Teilnehmer.
Bitte schicken Sie die Daten per Mail an folgende Adresse: jvarb@vollzug.jm.rlp.de
WICHTIG
Mit der Weiterleitung Ihrer Daten stimmen Sie automatisch den geltenden Nutzungsbedingungen zu. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von „Skype“ auf eigenes Risiko erfolgt und die JVA Rohrbach keine Haftung für die Qualität und Datensicherheit übernimmt.
Sonderfall U-Haft
In der Untersuchungshaft wird die Genehmigung zusätzlich davon abhängig sein, ob sich das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft die Entscheidung einer Erlaubnis für die Telekommunikation vorbehalten hat und eine gesonderte Erlaubnis für Videotelefonate erteilt. Im Falle einer erteilten Erlaubnis kann eine akustische Überwachung der Videotelefonate angeordnet werden. Unabhängig davon erfolgt in jedem Falle eine Beaufsichtigung (optische Überwachung) der Videotelefonate durch einen Bediensteten.
Terminvereinbarung (siehe Besuch)
Ein Termin kann erst dann vereinbart werden, wenn ein genehmigter Skype-Antrag sowie sämtliche benötigte Daten und Unterlagen vorliegen.
Gesprächsaufbau
Bitte halten Sie sich rechtzeitig zum Terminbeginn bereit. Wir rufen Sie per Videochat über den von Ihnen angegebenen Skype-Namen an. Ein Anruf durch Sie selbst ist ausgeschlossen. Zu Beginn des Gespräches müssen Sie sich durch Ihren Ausweis ausweisen.
Es gelten folgende Nutzungsbedingungen
Es dürfen nur die von der Anstalt zugelassenen und zu Beginn des Chats dem Bediensteten angezeigten Personen teilnehmen.
Ein Wechsel der Teilnehmer während eines laufenden Videotelefonates ist nicht erlaubt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben der optischen Überwachung außerdem aufgrund haftgrundbezogener Beschränkungen in der Untersuchungshaft nach § 119 StPO auch eine akustische Überwachung erfolgen kann. In diesem Fall sind die Videotelefonate in deutscher Sprache zu führen. In der Untersuchungshaft ist es nicht gestattet, über den Gegenstand des Verfahrens zu sprechen.
Es ist ausdrücklich verboten Video- oder Bildaufzeichnungen des Videotelefonats zu erstellen.
Die JVA Rohrbach übernimmt keine Haftung für die Qualität und Datensicherheit während der Telefonate. Wir weisen darauf hin, dass sich an einem Termin ggf. mehrere Gefangene in einem Raum befinden können. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Sie neben den Vollzugsbediensteten auch von Dritten gesehen werden.
Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. jeglicher Verdacht der missbräuchlichen Verwendung (z.B. Kontaktaufnahmen mit einem nicht genehmigten Teilnehmer) oder das Bekanntwerden anderer für die Genehmigung relevanter Tatsachen führt ausnahmslos zum Abbruch des Videotelefonats und kann jederzeit den Widerruf der Genehmigung zur Folge haben.