Besuch von Gefangenen
Vereinbarung von Video- und Präsenzbesuchen
Alle Termine sind nur nach vorheriger telefonischer oder Online-Teminvereinbarung möglich!
Videobesuche können nur vereinbart werden, sofern eine vorherige Genehmigung hierzu vorliegt (s. u.).
Die Besuchskoordination ist unter der Rufnummer 06703-306793 von Montag bis Donnerstag von 13:45 Uhr bis 15:45 Uhr zu erreichen. Ansonsten können Sie jederzeit online einen Besuchstermin vereinbaren.
Erläuterung zur Online-Terminvereinbarung
Beim Ausfüllen des Formulars benötigen wir nur den Namen des Terminvereinbarenden, auch wenn Sie mit mehr als einer Person zum Besuchstermin erscheinen möchten. Mit einem Online-Formular können Sie jeweils nur einen Besuchstermin vereinbaren. Möchten Sie einen weiteren Termin vereinbaren, füllen Sie bitte ein neues Formular mit entsprechenden Terminvorschlägen aus. Die Besucherhinweise sind zu beachten. BittBeim Ausfüllen des Formulars benötigen wir nur den Namen des Terminvereinbarenden, auch wenn Sie mit mehr als einer Person zum Besuchstermin erscheinen möchten.
Mit einem Online-Formular können Sie jeweils nur einen Besuchstermin vereinbaren. Möchten Sie einen weiteren Termin vereinbaren, füllen Sie bitte ein neues Formular mit entsprechenden Terminvorschlägen aus.
Erläuterung der Besuchsarten
Standardbesuch: Normaler Besuch im Sammelbesuchsraum
Kinderbesuch: Zusätzliches Besuchskontingent für Besuche mit eigenen oder diesen gleichgestellten Kindern im Sammelbesuchsraum. Diese Besuchsform muss vom Gefangenen beantragt und von der JVA genehmigt werden, ehe Sie einen Termin für diese Besuchsform vereinbaren können.
Familienbesuch: Besuche mit eigenen oder diesen gleichgestellten Kindern unter 12 Jahren in einem Familienbesuchszimmer. Diese Besuchsform muss vom Gefangenen beantragt und von der JVA genehmigt werden, ehe Sie einen Termin für diese Besuchsform vereinbaren können.
Skype-Besuch: jetzt Videobesuch (s. u.); das Formular wird noch geändert.
Die Besucherhinweise sind zu beachten.
Bitte achten Sie insbesondere bei Angabe Ihrer Wunschtermine auf die hier möglichen Terminzeiten (siehe unten). Geben Sie Terminzeiten an, die hier laut Besucherhinweisen nicht angeboten werden, können wir Ihre Anfrage leider nicht bearbeiten.
An Wochenenden und Feiertagen sowie an den nachfolgenden Tagen findet kein Besuch statt:
- 02.05.2025 / Brückentag nach Tag der Arbeit
- 30.05.2025 / Brückentag nach Christi Himmelfahrt
- 20.06.2025 / Brückentag nach Fronleichnam
Dringende und unaufschiebbare Besuche zwischen Verteidigern und ihren Mandanten bedürfen der vorherigen Absprache mit der zuständigen Leitung der Besuchsabteilung.
Präsenz- und Videobesuchszeiten
Präsenzbesuch (je eine Stunde)
In geraden Wochen
- Montag: 8:00 Uhr, 10:00 Uhr, 12:15 Uhr, 13:30 Uhr, 14:45 Uhr
- Mittwoch: 12:15 Uhr, 13:30 Uhr, 15:00 Uhr, 16:15 Uhr, 17:30 Uhr, 18:45 Uhr
- Donnerstag: 8:00 Uhr, 10:00 Uhr, 12:15 Uhr, 13:30 Uhr, 14:45 Uhr
In ungeraden Wochen
- Montag: 8:00 Uhr, 10:00 Uhr, 12:15 Uhr, 13:30 Uhr, 14:45 Uhr
- Dienstag: 8:00 Uhr, 10:00 Uhr, 12:15 Uhr, 13:30 Uhr, 14:45 Uhr
- Donnerstag: 8:00 Uhr, 10:00 Uhr, 12:15 Uhr, 13:30 Uhr, 14:45 Uhr
- Freitag: 8:00 Uhr, 9:30 Uhr, 11:00 Uhr
Videobesuch (je eine Stunde)
In geraden Wochen
- Dienstag: 8:00 Uhr, 10:00 Uhr, 12:15 Uhr, 13:30 Uhr, 14:45 Uhr
- Freitag: 8:00 Uhr, 9:30 Uhr, 11:00 Uhr
In ungeraden Wochen
- Mittwoch: 12:15 Uhr, 13:30 Uhr, 15:00 Uhr, 16:15 Uhr, 17:30 Uhr, 18:45 Uhr
Durchführung von Besuchsterminen:
- Seien Sie mindestens 30 Minuten vor Besuchsbeginn da.
Ein Hinausschieben der Besuchszeit ist aufgrund von Anschlussterminen nicht möglich. - Bei Verhinderung teilen Sie dies bitte rechtzeitig mit, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
- Zum Besuch werden 3 Personen und ein Kleinkind bis 2 Jahre, welches auf dem Schoß eines erwachsenen Besuchers Platz nimmt, zugelassen.
- Ohne ein gültiges Ausweisdokument ist ein Besuch/ Videotelefonat nicht möglich. Personen ab 4 Jahren benötigen ebenfalls ein gültiges Ausweisdokument. Bei Kindern unter 4 Jahren reicht die Geburtsurkunde als Nachweis aus.
- Minderjährige unter 14 Jahren ohne Begleitperson sind vom Besuch ausgeschlossen.
- Bei Untersuchungsgefangenen mit entsprechenden Beschränkungen ist eine Videobesuchs-/ Besuchserlaubnis erforderlich.
- Das Tragen und Mitführen von Uhren, Mobiltelefonen sowie
Funkkommunikationsgeräten ist während des Besuchs untersagt. - Einlass in die JVA wird nur dann gewährt, wenn der Besucher mit einer Durchsuchung auch unter Anwendung technischer Hilfsmittel (Metalldetektorrahmen, Handsonde) einverstanden ist.
- Windeltragende Säuglinge und Kleinkinder werden unter Beaufsichtigung durch Bedienstete mit zur Verfügung gestellten Windeln umgewickelt.
- Körperkontakt ist ausschließlich zur kurzen Begrüßung und Verabschiedung vor und nach dem Besuch erlaubt. Die körperliche Kontaktaufnahme während des Besuchs kann zum Abbruch des Besuchs und künftiger Besuchseinschränkungen führen.
Informationen zur Videotelefonie via Skype:
Teilnehmer
Während des Videobesuchs sind drei Personen zulässig. Dient der Videobesuch der Aufrechterhaltung der Kontakte zu eigenen oder diesen gleichgestellten Kindern, dürfen neben zwei erwachsenen Personen auch Kinder bis 18 Jahre teilnehmen. Die Anzahl der Kinder wird in diesen Fällen nicht begrenzt.
Technische Voraussetzung
Sie benötigen einen PC nebst Lautsprecher, Mikrofon und eine passende Webcam bzw. ein entsprechend ausgestattetes Smartphone, Tablet oder Laptop. Darüber hinaus eine gute Internetverbindung.
Anmeldung
Vor der Zulassung zum Videobesuch benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
- Name der Teilnehmer und jeweiliges Bekanntschaftsverhältnis (z.B. Otto Meier/Vater)
- Name der Kinder und Verhältnis (Eigenes Kind/ Im Haushalt lebendes Kind des Partners/der Partnerin etc.)
- E-Mail Adresse zwecks Versendung des Einladungslinks zum Videobesuch
- Name des Gefangenen
- Telefonnummer für Rückfragen
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite) für jeden Teilnehmer.
Bitte schicken Sie die Daten per Mail an folgende Adresse: jvarb@vollzug.jm.rlp.de
Datenschutz
Mit der Weiterleitung Ihrer Daten stimmen Sie automatisch den geltenden Nutzungsbedingungen zu. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Videobesuch auf eigenes Risiko erfolgt und die JVA Rohrbach keine Haftung für die Qualität und Datensicherheit übernimmt.
Sonderfall U-Haft
In der Untersuchungshaft wird die Genehmigung zusätzlich davon abhängig sein, ob sich das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft die Entscheidung einer Erlaubnis für die Telekommunikation vorbehalten hat und eine gesonderte Erlaubnis für Videobesuche erteilt. Im Falle einer erteilten Erlaubnis kann eine akustische Überwachung der Videobesuche angeordnet werden. Unabhängig davon erfolgt in jedem Falle eine Beaufsichtigung (optische Überwachung) der Videobesuche durch einen Bediensteten.
Terminvereinbarung (s. o.)
Ein Termin kann erst dann vereinbart werden, wenn ein genehmigter Antrag sowie sämtliche benötigte Daten und Unterlagen vorliegen.
Gesprächsaufbau
Zum Gesprächsaufbau benötigen Sie den Einladungslink, welcher Ihnen mit der Terminvergabe per E-Mail übersandt wurde. Zum vereinbarten Termin klicken Sie diesen Link an oder kopieren ihn in Ihren Browser. Folgen Sie sodann den weiteren Anweisungen.
Zu Beginn des Gespräches müssen Sie sich durch Ihren Ausweis ausweisen.
Nutzungsbedingungen
Es dürfen nur die von der Anstalt zugelassenen und zu Beginn des Chats dem Bediensteten angezeigten Personen teilnehmen.
Ein Wechsel der Teilnehmer während eines laufenden Videobesuchs ist nicht erlaubt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben der optischen Überwachung außerdem aufgrund haftgrundbezogener Beschränkungen in der Untersuchungshaft nach § 119 StPO auch eine akustische Überwachung erfolgen kann. In diesem Fall sind die Videobesuche in deutscher Sprache zu führen. In der Untersuchungshaft ist es nicht gestattet, über den Gegenstand des Verfahrens zu sprechen.
Es ist ausdrücklich verboten Video- oder Bildaufzeichnungen des Videobesuchs zu erstellen.
Die JVA Rohrbach übernimmt keine Haftung für die Qualität und Datensicherheit während der Videobesuche. Wir weisen darauf hin, dass sich an einem Termin ggf. mehrere Gefangene in einem Raum befinden können. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Sie neben den Vollzugsbediensteten auch von Dritten gesehen werden.
Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. jeglicher Verdacht der missbräuchlichen Verwendung (z.B. Kontaktaufnahmen mit einem nicht genehmigten Teilnehmer) oder das Bekanntwerden anderer für die Genehmigung relevanter Tatsachen führt ausnahmslos zum Abbruch des Videobesuchs und kann jederzeit den Widerruf der Genehmigung zur Folge haben.