Zuständigkeiten
geschlossener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen:
bis 2 Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach
bis 5 Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Mainz
Untersuchungshaft:
aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz
geschlossener Vollzug Frauen:
Freiheitsstrafe:
bis 4 Jahre an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Koblenz und Mainz
Untersuchungshaft:
aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal und Mainz
offener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz
offener Vollzug Frauen:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz